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EDITORIAL
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jahresendspurt hat begonnen und Sie befinden sich sicher - wie
die meisten von uns - im Vorweihnachtsstress!
Schön, dass Sie trotzdem die Zeit gefunden haben unseren Newsletter
zu öffnen! Wir wünschen Ihnen interessante Lektüre und ein paar
Momente der Entspannung!
Herzliche Grüße

Britta Queda
Geschäftsführerin
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>> Produktempfehlungen via E-Mail ohne Einwilligung zulässig?
Der BGH hatte in einem Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen I ZR 189/05 – Freundschaftswerbung im Internet - über die Zulässigkeit von mittelbarer E-Mail-Werbung zu entscheiden. Die Frage war, ob Funktionen wie
„Send to a friend“, E-Cards und ähnliche Anwendungen als unzumutbare Belästigungen im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) einzustufen sind oder nicht.
[ -> Artikel lesen ]
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>> Eine E-Mail-Antwort nach 80 Stunden ist nicht akzeptabel!
Das Deutsche Institut für Service-Qualität untersuchte die Online-Shops von 12 Universalversendern mit einer breiten Angebotspalette. Die Tester
analysierten Informationsgehalt sowie Bedienerfreundlichkeit der Internetauftritte, stellten verdeckt per Telefon und E-Mail Anfragen und
bewerteten die Versandqualität bei der Bestellung von Waren.
[ -> Artikel lesen ]
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+++INSECON Services+++
Großversender aufgepaßt! Den INSECON mailcompiler gibt es nun auch als
Lizenzlösung mit unbegrenztem Versandvolumen, unlimitierter Kundenver-
waltung, individuellen Zugangsrechten, umfassendem Whitelisting u.v.m.
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und genießen Sie volle Unabhängigkeit, leichte Bedienbarkeit, ein
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>> Impressum
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Insecon eMarketing GmbH & Co. KG Geschäftsführerin Frau Britta Queda Herzogstrasse 117 D - 63263 Neu-Isenburg
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Tel.: +49 (0)6102 - 369725 Fax :+49 (0)6102 - 369726 contact@insecon.net HRA 40710 Amtsgericht Offenbach a.M.
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